Schleppberechtigung

Geteilte Freude ist doppelte Freude – Schleppberechtigung für Segelflugzeuge

Fliegen ist eines der schönsten Hobbys. Noch schöner wird es, wenn du es gemeinsam mit anderen Piloten genießen kannst. Die Berechtigung zum Segelflugschlepp ist für LAPL-(A)-, PPL-(A)- und TMG-Piloten nicht nur eine gute Möglichkeit, den eigenen, fliegerischen Horizont zu erweitern, sondern auch, deinen Flugtag mit vielen schönen Momenten in der Gemeinschaft zu bereichern.

Ablauf der Ausbildung zum Segelflugzeugschlepp

Bei deiner Ausbildung zum F-Schlepp an der Landessegelflugschule Thüringen folgen wir der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011, Part FCL. 805, die zur Berechtigung zum Schleppen von Segelflugzeugen unter anderem Folgendes festlegt:

FCL.805 Berechtigungen zum Schleppen von Segelflugzeugen

a) Inhaber einer Pilotenlizenz mit Rechten zum Fliegen von Flugzeugen oder TMGs dürfen Segelflugzeuge oder Banner nur schleppen, wenn sie Inhaber der entsprechenden Berechtigung zum Schleppen von Segelflugzeugen oder zum Schleppen von Bannern sind.

b) Bewerber um eine Berechtigung zum Schleppen von Segelflugzeugen müssen Folgendes absolviert haben:

(1) mindestens 30 Flugstunden als PIC und 60 Starts und Landungen in Flugzeugen, wenn die Aktivität in Flugzeugen durchgeführt werden soll, oder in TMGs, wenn die Aktivität in TMGs durchgeführt werden soll, absolviert nach Erteilung der Lizenz;

(2) einen Ausbildungslehrgang bei einer ATO, der Folgendes umfasst:

i) theoretischen Unterricht über die Betriebsabläufe und Verfahren beim Schleppen;

ii) mindestens 10 Schulungsflüge, bei denen ein Segelflugzeug geschleppt wird, davon mindestens 5 Schulungsflüge mit einem Lehrberechtigten, und

iii) außer bei Inhabern einer LAPL(S) oder einer SPL, 5 Flüge zum Vertrautmachen in einem Segelflugzeug, das von einem Luftfahrzeug gestartet wird.

[…]

c) Die mit den Berechtigungen zum Schleppen von Segelflugzeugen und Bannern verbundenen Rechte sind auf Flugzeuge oder TMG beschränkt, je nach dem, in welchem Luftfahrzeug die Flugausbildung absolviert wurde. Die Rechte werden erweitert, wenn der Pilot Inhaber einer Lizenz für Flugzeuge oder TMGs ist und mindestens 3 Schulungsflüge mit einem Fluglehrer absolviert hat, die den vollen Schlepp-Lehrplan in beiden Luftfahrzeugkategorien umfassen, wie erforderlich.

d) Die mit den Berechtigungen zum Schleppen von Segelflugzeugen und Bannern verbundenen Rechte sind auf Flugzeuge oder TMG beschränkt, je nach dem, in welchem Luftfahrzeug der Flugausbildung absolviert wurde. Die Rechte werden erweitert, wenn der Pilot Inhaber einer Lizenz für Flugzeuge oder TMGs ist und mindestens 3 Schulungsflüge mit einem Fluglehrer absolviert hat, die den vollen Schlepp-Lehrplan in beiden Luftfahrzeugkategorien umfassen, wie erforderlich.

e) Um die mit den Berechtigungen zum Schleppen von Segelflugzeugen oder Bannern verbundenen Rechte ausüben zu können, muss der Inhaber der Berechtigung während der letzten 24 Monate mindestens 5 Schleppflüge absolviert haben. f)              Wenn der Pilot die Anforderung von Buchstabe e nicht erfüllt, muss er die fehlenden Schleppflüge mit einem oder unter der Aufsicht eines Lehrberechtigten absolvieren, bevor er die Ausübung seiner Rechte wieder aufnimmt.

Kosten für die F-Schlepp-Ausbildung

Für die F-Schlepp-Ausbildung solltest du rund 500 € einplanen. Wir bieten diese Ausbildung auch Piloten, die nicht in unserem Verein sind. Für sie besteht die Möglichkeit einer zweimonatigen Kurzmitgliedschaft.

Lern uns kennen!

Hast du Lust, bei den erfahrenen Fluglehrern der Landessegelflugschule Thüringen deine F-Schlepp-berechtigung zu erwerben? Dann vereinbare einen Termin mit uns, an dem wir alle deine Fragen zur Ausbildung gemeinsam besprechen. Wir freuen uns auf dich!

Landessegelflugschule Thüringen e. V.
Flugplatz 1
07646 Schöngleina

E-Mail: vorstand@landessegelflugschule.de

Telefon: 036428 / 40683